Das Land
Mit Spanien verbindet der Deutsche oft das Sommerreiseziel Mallorca, die größte Insel der Balearen. Dennoch hat Spanien viel mehr zu bieten als Sangria, Ballermann-Tourismus und volle Strände. Neben den typischen Tourismus-Regionen der Balearen, Kanaren und der Küstenzonen des Festlandes findet man auch im Inland verschiedenste Schmuckstücke der spanischen Kultur.
Madrid als Hauptstadt ist ein wahres Juwel für die Verbindung von spanischer Geschichte und der heutigen Zeit. Das grüne Spanien im Norden mit seinem berühmten Jakobsweg ist ebenfalls einen Besuch wert. Die historische Altstadt von Santiago de Compostela, Endpunkt des Jakobsweges und gleichzeitig Weltkulturerbe offeriert beispielsweise eine Traumkulisse für romantische Hochzeiten. Für Strandhochzeiten bieten sich natürlich die typischen Urlaubsregionen an und mittlerweile ist eine Hochzeit auf Mallorca durch verschiedene dort ansässige Hochzeitsplaner nicht mehr so schwierig zu realisieren wie es im übrigen Spanien sein könnte.
Hochzeit in Spanien
Normalerweise muss einer der Brautleute eine Aufenthaltsgenehmigung für Spanien besitzen, damit rechtlich gesehen ein Anspruch auf die Trauung in Spanien besteht. Wenn Sie jedoch einen freundlichen Standesbeamten finden, der sich bereit erklärt, die Trauung mit Ihnen durchzuführen, steht Ihrem Plan nichts mehr im Weg. Auf jeden Fall sollten Sie nach der Einverständniserklärung des Standesbeamten mit dem Spanischen Generalkonsulat in Verbindung treten, um das Aufgebot zu beantragen und zu erfragen, welche Dokumente Sie für die Trauung benötigen. Normalerweise werden Sie um folgende Unterlagen, ins Spanische mit Beglaubigung übersetzt, gebeten:
- Geburtsurkunde
- Internationales Ehefähigkeitszeugnis
- Eheschließungsantrag von beiden Brautleuten unterzeichnet
- Eine Meldebestätigung der letzten 2 Jahre
- 2 Trauzeugen
Auch hier sollten Sie, je nach Region, über einen Dolmetscher nachdenken und sich vergewissern, dass Sie eine International Heiratsurkunde vom Standesbeamten bekommen, da das deutsche Recht ein spanisches Familienbuch nicht als Personenstandsurkunde anerkennen wird.
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